Zum 30.05.2024 hat die Bundesregierung den Referentenentwurf des BMUV (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz) zur geplanten Änderung der TA Lärm veröffentlicht (pdf).
Neben redaktionellen Änderungen, sowie der Einführung des Gebietstyps „Dörfliches Wohngebiet“, soll mit der Nummer 7.5 eine Sonderregelung eingeführt werden. Diese gilt für den Fall einer heranrückenden Wohnbebauung an gewerbliche und industrielle Nutzungen. Unter bestimmten Voraussetzungen können dann im Plangebiet höhere Immissionsrichtwerte zulässig sein.
Über den weiteren Verlauf des Verfahrens werden wir Sie hier auf dem Laufenden halten.
Bei weiteren Fragen zu den Konsequenzen der Änderungen, auch aus Sicht der Gewerbetreibenden, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.

Zudem wird derzeit von Herrn Storr der BUA Workshop im September geplant, der sich auch ausführlich mit diesem Thema beschäftigen wird. Weiter Informationen hierzu finden Sie unter https://bekon-akustik.de/workshop-bua-2024-stuttgart/.