Lärmschutz in der Bauleitplanung
Das Thema Lärmschutz (Geräuschkontingentierung, Verkehrslärm) stellt im Rahmen von Bauleitplanverfahren einen gewichtigen Belang dar. Die Kommune als Plangeber muss die konkurrierenden Belange der unterschiedlichen aufeinandertreffenden Nutzungen (Wohnen, Gewerbe, Verkehrsflächen, Sportanlagen, etc.) ermitteln und gegeneinander abwägen.
Wir von der BEKON Lärmschutz & Akustik GmbH unterstützen die Kommune vollumfänglich bei dieser Aufgabe, indem wir nicht nur kompetente Gutachten erstellen, sondern unsere Kunden im gesamten Bebauungsplanverfahren betreuen. Dabei erhalten Sie von uns alles aus einer Hand. Dies umfasst die Erstellung von Machbarkeitsstudien, die Ausarbeitung von Texten zur Festsetzung und Begründung, die Teilnahme an Ausschusssitzungen mittels Sachvorträgen bis hin zur Mithilfe bei der Erstellung der Beschlussvorlagen.
Unsere Kompetenzen:
- Großflächige Ermittlung von Lärmimmissionen (Gewerbe, Verkehr, Sport und Freizeit)
- Darstellung der Lärmbelastung als Rasterlärmkarte für die Bauleitplanung
- Ermittlung von schalltechnischen Lösungsvorschlägen zur Bewältigung von Lärmkonflikten (z.B. Lärmkontingentierung , Ermittlung von Abstandsflächen, Vorgaben für eine gestufte bauliche Nutzung, Anforderungen an den baulichen Schallschutz am Gebäude, etc.)
- Erstellung von Vorschlägen für die Satzung und Begründung
- Unterstützung bei der Abwägung zur Trägerbeteiligung
- Erstellung von Beschlussvorlagen für den Teil “Lärmschutz”
Geräuschkontingentierung
Im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen für Gebiete in denen sich gewerbliche Nutzungen mit einem entsprechenden Lärmpotential ansiedeln, muss gewährleistet werden, dass die Lärmemissionen dieser Betriebe keine Konflikte mit den umliegenden schutzbedürftigen Nutzungen verursachen. Durch eine entsprechende Geräuschkontingentierung (z.B. DIN 45691) der zulässigen Lärmemissionen aus dem Bebauungsplangebiet können diese Konflikte vermieden werden.
Wir bei der BEKON Lärmschutz & Akustik GmbH verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich der Geräuschkontingentierung. In enger Abstimmung mit dem Auftraggeber wird ein Konzept für das Bebauungsplanverfahren erstellt, welches die Bedürfnisse der zukünftigen Gewerbetreibenden im Plangebiet sowie den Schutzanspruch der umliegenden Nutzungen in Einklang bringt. Hierbei wird auch eine mögliche Lärmvorbelastung durch bereits vorhandene gewerbliche Nutzungen berücksichtigt.
Zu unserem Leistungsumfang gehört die Ermittlung einer möglichen Lärmvorbelastung durch bereits vorhandene gewerbliche Nutzungen, die Ermittlung des Lärmbedarfs der zukünftigen Betriebe im Plangebiet und die Erstellung der erforderlichen Textvorschläge für Satzung und Begründung für das Bebauungsplanverfahren der Kommune.
Unsere Erfahrung in diesem Bereich haben wir auch in mehrere Veröffentlichungen (siehe Literatur) zum Thema Geräuschkontingentierung in einschlägigen Fachzeitschriften und bei Vorträgen (z.B. am Landesamt für Umwelt) einfließen lassen.
Direkter Ansprechpartner in diesem Bereich:
Herr Thomas Pehl
0821/34779-0Thomas.Pehl@bekon-akustik.de
- Vorlagen für Satzung und Begründung für die Belange Lärm, Erschütterungen, Geruch aus Tierhaltungsanlagen
- Unterstützung bei der Abwägung von Einwänden
- Darstellung der immissionsschutztechnischen Belange bei Bürgerversammlungen
- Großflächige Ermittlung von Vorbelastungen
- Erstellung von Beschlussvorlagen
- Präsentationen auf Bürgerversammlungen und Ausschüssen
- Büro OPLA
- Büro Zint & Häusler GmbH
- Stadt Augsburg
- Stadt Neu-Ulm
- Stadt Gersthofen
Verkehrslärm – Neubau oder wesentliche Änderung von Verkehrswegen
Bei der Planung von Verkehrswegen sind im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens oder eines planfeststellungsersetzenden Bebauungsplanverfahrens u.a. die sich ergebenden Lärmauswirkungen zu ermitteln und zu bewerten. Die BEKON Lärmschutz & Akustik GmbH unterstützt die für die Planungen zuständige Kommune oder Behörde hierbei vollumfänglich.
Wir erstellen die für das jeweilige Verfahren erforderlichen Unterlagen und berechnen hierfür die Verkehrslärmimmissionen nach der Verkehrslärmschutzverordnung (16.BImSchV). Wir ermitteln und bewerten die sich ergebenden schalltechnischen Auswirkungen von aktiven Lärmschutzmaßnahmen und ermitteln nach der Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung (24. BImSchV) die Immissionsorte, welche dem Grunde nach Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen haben.