Schallpegelmessungen nach § 26 BImSchG
Wir führen sachgerechte Messungen der Lärmbelastung durch Gewerbelärm, Diskothekenlärm, Lärm von Sportanlagen, Verkehrslärm und weiteren Lärmarten gemäß den einschlägigen Richtlinien (TA-Lärm, 16. BImSchV,..) durch. Auch Sonderlösungen zur Messung von Immissionen an mehreren Immissionsorten als überwachte oder unüberwachte Dauermessung können wir für Sie umsetzen. Für Anlagenbetreiber führen wir Abnahmemessungen der Anlagen zum Nachweis des bescheidgemäßen Betriebes der Anlage durch.
Lärmberechnung für Genehmigungsverfahren
Wir erstellen Lärmschutzgutachten für Industrie und Gewerbe im Rahmen der Genehmigung nach dem Baurecht bzw. dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Unsere Gutachten gelten als Sachverständigengutachten nach § 13 der 9. BImSchV in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde. Wir führen alle erforderlichen Datenerhebungen für die schalltechnische Begutachtung durch und stimmen auf Wunsch des Auftraggebers den Umfang mit den Immissionsschutzbehörden ab. Wir prüfen die eventuell vorliegenden schalltechnischen Erfordernisse aufgrund Vorgaben in einem vorhandenen rechtsverbindlichen oder in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes. In Abstimmung mit unseren Auftraggebern erarbeiten wir Lösungsvorschläge zur Sicherstellung der schalltechnischen Genehmigungsfähigkeit der Vorhaben.
Direkter Ansprechpartner in diesem Bereich:
Herr Matthias Ziegler
0821/34779-0Matthias.Ziegler@bekon-akustik.de
Passwortgeschützt
Um dieses geschützten Beitrag anzusehen, unten das Passwort eingeben.:
- § 29b BImSchG Messstelle für Lärm und Erschütterungen
- Immissionsprognosen zur Genehmigungsplanung gemäß TA Lärm
- Immissionsprognosen für Sportanlagen gemäß Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV)
- Immissionsprognosen für Veranstaltungen gemäß Freizeitlärmrichtlinie
- Immissionsprognosen für Verkehrslärm gemäß Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV)
- Schallpegelmessungen gemäß § 26 BImSchG
- Erstellung von Lärmkatastern von Gesamtbetrieben
- BMW AG
- Roche Diagnostics GmbH
- Merckle GmbH
- Airbus Helicopters Deutschland GmbH
- Sonax GmbH
- CSM Deutschland GmbH
- Lorenz Gillhuber Transporte und Lagerung GmbH
- Lech-Stahlwerke GmbH
Lärmberechnung für den Neubau und wesentliche Änderung von Verkehrswegen
Wir führen Berechnungen der durch den Verkehr auf öffentlichen Verkehrswegen verursachten Lärmemissionen und Lärmimmissionen durch und bewerten die Beurteilungspegel anhand einschlägiger Richtlinien (z. B. Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV). Bei einer Überschreitung der Immissionsgrenzwerte werden aktive und/oder passive Lärmschutzmaßnahmen erarbeitet.
Für den Fall von Bauleitplanverfahren werden die berechneten Beurteilungspegel anhand den Erwartungen der DIN 18005, Teil 1, “Schallschutz im Städtebau, Berechnungsverfahren”, mit Beiblatt 1 bewertet. Bei einer Überschreitung der Orientierungswerte wird dies in der Begründung zum Vorhaben dargelegt.
Wir dimensionieren Lärmschutzwände und ermitteln die Anzahl der von einer Immissionsgrenzwertüberschreitung betroffenen Wohneinheiten.