Arbeitslärm und Vibrationseinwirkungen an geplanten und bestehenden Arbeitsplätzen

 

Messung an bestehenden Arbeitsplätzen

Wir führen Arbeitslärm- und Vibrationsmessungen am Arbeitsplatz gemäß den Vorgaben der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung  (LärmVibrationsArbSchV) und den Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV) durch. Durch die ermittelten Expositionswerte und durch die Darstellung des Arbeitslärms mittels Lärmkarten erhalten Sie die Grundlagen gefährdete Arbeitslärm-Bereiche zu erkennen und Maßnahmen zu ergreifen.

Direkter Ansprechpartner in diesem Bereich:

Frau Patricia Hubmann

0821/34779-0
Patricia.Hubmann@bekon-akustik.de

Passwortgeschützt

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  • Lärmmessungen gemäß LärmVibrationsArbSchV
  • Vibrationsmessungen Hand-Arm, Ganzkörper gemäß LärmVibrationsArbSchV
  • Lärm- und Vibrationsminderungen an Arbeitsmaschinen
  • Bau- und raumakustische Maßnahmen zur Lärmminderung
  • Lärmprognose von geplanten Arbeitsplätzen
  • Alcan Singen GmbH
  • ALLWEILER GmbH
  • IDEXX GmbH
  • MAN Turbodiesel
  • MAN Truck & Bus SE
  • MAN Energy Solutions
  • Paul Hartmann AG
  • RENK AG
  • Schill + Seilacher „Struktol“ GmbH
  • Statkraft Markets GmbH
  • WashTec Cleaning Technology GmbH

Minderungskonzepte

Wir erarbeiten mit Ihnen einen Maßnahmenkatalog zur Minderung der Lärm- und Vibrationsexposition am Arbeitsplatz. Hierfür werden Lärm- (Schallintensitätssonde, FFT-Analyse, Schwingungsmessungen, Modalanalysen, akustische Kamera) und Schwingungsanalysen durchgeführt und Detaillösungen mit Ausführungsskizzen erarbeitet. Falls keine Lärmminderungspotentiale an der Quelle ersichtlich sind, können auch raumakustische Maßnahmen durch unsere Bauakustikabteilung durchgeführt werden.

Lärmprognosen geplanter Arbeitsplätze

Bereits in der Planung von neuen Arbeitsbereichen können wir Sie bei der Prognose der zukünftigen Lärmbelastung in Form von z. B.  Lärmkarten unterstützen und gegebenenfalls Minderungsmaßnamen erarbeiten.

Schalltechnische Beratung beim Kauf neuer Maschinen und Anlagen

Um die Vorgaben der LärmVibrationsArbSchV oder ASR 3.7 an den zukünftigen Arbeitsplätzen einzuhalten, sollten bereits in der Ausschreibungsphase für neue Maschinen und Anlagen schalltechnische Emissionspegel vorgegeben werden. Nach der Inbetriebnahme ermitteln und überprüfen wir die angegebenen Geräuschemissionen Ihrer Maschinen und Anlagen.