Bauakustik

Bewertung von raumtrennenden Bauteilen

 

Schallschutz im Hochbau

Wir beraten Sie zu allen Themen der Bauakustik.

Im Rahmen von Wohnungsbauvorhaben erstellen wir Schallschutznachweise nach DIN 4109, „Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise“.

Dabei berücksichtigen wir die nach den anerkannten Regeln der Technik gültigen Anforderungen.

Wir unterstützen Sie bereits bei der Planung Ihres Bauvorhabens, beraten Sie zur Einhaltung schalltechnischer Anforderungen und lösen akustische Probleme, bevor sie auftreten. Wir helfen auch, schwierige Situationen mängelfrei zu lösen und berechnen die Schallkennwerte nach der jeweils aktuellen Norm.

Ziel unserer Beratung ist die Einhaltung der geltenden Normen und die von Ihnen selbst gestellten Anforderungen an Ihr Objekt, unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik der Bauakustik.

Bei der Planung von Büro- und Gewerbebauten stellen wir durch unsere Beratung sicher, dass die Aspekte des Schutzes im eigenen Arbeitsbereich z.B. hinsichtlich Vertraulichkeit sicher gestellt sind.
Die Planungen erfolgen nach DIN 4109, „Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise“.

Direkter Ansprechpartner in diesem Bereich:

Herr Stefan Ergenz

0821/34779-0
Stefan.Ergenz@bekon-akustik.de

Passwortgeschützt

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  • Luftschalldämmung gem. DIN EN ISO 16283-1 bzw. DIN EN ISO 140
  • Trittschalldämmung gem. DIN EN ISO 16283-2
  • Installationsgeräusche gem. DIN EN ISO 10052
  • Stadt Augsburg (Interimstheater Martinigelände)
  • Gemeinde Legau (Gemeindesaal mit Bürgerzentrum)
  • Roche Diagnostics GmbH

Schallschutznachweis für Außenbauteile

Für Bauvorhaben, die sich im Einwirkungsbereich von Verkehrswegen befinden, erstellen wir Schallschutznachweise für die Außenbauteile nach DIN 4109.
Dabei erfolgt die Berechnung der Außenpegel nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90, Ausgabe 1990 bzw. der Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen (Schall 03), Ausgabe 1990
und die Berechnung der Schalldämmmaße nach der VDI-Richtlinie 2719, „Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen“, vom August 1987.

Bauakustische Messungen

Wir führen normgerechte Messungen der Trittschallpegel und Schalldämm-Maße von Decken, Wänden, Fenstern, Türen und Toren in und an Ihrem Gebäude aus und beraten Sie bei Sanierungsvorhaben zur Herstellung des erforderlichen bzw. gewünschten Schallschutzes.

Im Streitfall unterstützen wir Sie durch bauakustische Privat- und Gerichtsgutachten.