Der Bundesverband der Messstellen für Umwelt- und Arbeitsschutz e. V. (BUA) wurde bei der Länder- und Verbändebeteiligung zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts mit Datum vom 02.04.2026 beteiligt.

Den Link finden Sie hier: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/baugb-upgrade/baugb-upgrade.html

Durch Herrn Storr wurde in seiner Funktion als Beirat für Geräusche und Erschütterungen federführend eine Stellungnahme ausgearbeitet (https://www.bua-verband.de/vorstand-und-beirate/). Dabei hat der BUA die vorgesehenen Änderungen begrüßt.

Vom BUA wurde jedoch darauf hingewiesen, dass zusätzlich eine Regelung zur Erweiterung des Begriffs „allgemeine Zweckbestimmung der Baugebiete“ erlassen werden soll.

Es ist dringend eine Änderung des BauGB oder der BauNVO erforderlich, um das Problem bezüglich der Wahrung der Zweckbestimmung von Baugebieten im Sinne des BVerwG-Urteils vom 07.12.2017 zu lösen.

Zudem erfolgten Anregungen zum Thema „Musikclubs“ sowie zu einer gewünschten Konkretisierung der zulässigen Abweichungen nach § 9 Nr. 23.

Bei weiteren Fragen zum Thema können Sie sich gerne bei uns melden:

E-Mail: Johann.Storr@bekon-akustik.de