Schall- und Lärmschutz für BESS, PV‑Anlagen und Windenergie
Der Schallschutz ist seit vielen Jahren ein zentraler Bestandteil der Planung von Windenergieanlagen. Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien rücken jedoch auch Elektrolyseure, Batteriespeicher (BESS) und Freiflächen‑Photovoltaikanlagen zunehmend in den Fokus der schalltechnischen Bewertung. Vorgaben aus Bebauungsplänen sowie die Anforderungen der TA Lärm machen eine frühzeitige und präzise Betrachtung der Schallimmissionen notwendig. Obwohl Batteriespeicher und Freiflächen-Photovoltaikanlagen meist im dünnbesiedelten Außenbereich installiert werden, befinden sich oft Wohnnutzungen im Einwirkbereich der Anlagen.
Schallquellen und Anforderungen bei Batteriespeichern (BESS)
Batteriespeicheranlagen verfügen aufgrund der erforderlichen Kühlleistungen häufig über Schallleistungspegel von etwa 100 dB(A). Ohne technische Schallschutzmaßnahmen ergeben sich daraus Mindestabstände zur nächstgelegenen Bebauung im Außenbereich von ca. 300 Metern. Die genauen Mindestabstände hängen von der Schutzwürdigkeit der Umgebung, der Anlagengröße und den Betriebsbedingungen ab. Im Regelfall sollten schon in der Entwurfsplanung Minderungsmaßnahmen berücksichtigt werden.
Schallimmissionen bei Freiflächen‑Photovoltaikanlagen
Bei großen PV‑Anlagen werden Wechselrichter zunehmend auch im Nachtbetrieb zur Blindleistungskompensation eingesetzt. Dadurch entstehen nachtzeitrelevante Schallimmissionen, die im Rahmen der Planung berücksichtigt werden müssen. Eine Beispielrechnung zeigt, dass für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage mit einer Fläche von rund 60 ha (ca. 300 Wechselrichter) und dem beschriebenen Nachtbetrieb ähnlich Mindestabstände generiert werden können wie bei einem Batteriespeicher.
Einflussfaktoren auf die schalltechnische Bewertung
Die erforderlichen Abstände und Maßnahmen werden maßgeblich bestimmt durch:
- Schutzwürdigkeit der Nachbarschaft (z. B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet, Außenbereich)
- Schalldaten, Lastprofile und Betriebszeiten der Anlagen
- Abschirmwirkungen durch Topografie oder bauliche Strukturen
- Vorbelastungen durch bestehende Anlagen oder Infrastruktur
- geplante Schallschutzmaßnahmen (Lärmschutzwand, Schalldämpfer..)
Schalltechnische Prognosen mit 3D‑Ausbreitungsmodellen
Durch den Einsatz moderner 3D‑Schallausbreitungsprogramme können Schallimmissionen für beliebige Betriebsszenarien und Standorte zuverlässig prognostiziert werden. Dies ermöglicht eine präzise Planung, vermeidet teure Nachrüstungen und schafft Planungssicherheit bereits in frühen Projektphasen.
Unsere Leistungen
Als erfahrenes Ingenieurbüro und §29b‑Messstelle unterstützen wir Sie in allen Projektphasen im Bereich Schall, Lärm und Erschütterungen.
- Immissionsschutztechnische Gutachten (Schall, Erschütterungen) für Bau‑ und BImSchG‑Verfahren
- Schalltechnische Gutachten im Rahmen von Bebauungsplänen
- Planung und Auslegung technischer Schallschutzmaßnahmen
- Über 30 Jahre Erfahrung im Genehmigungsmanagement
Über folgende E-Mail Adresse treten Sie direkt mit unserer Fachabteilung für (erneuerbare) Energieanlagen in Kontakt: energie@bekon-akustik.de
