Der Bundesverband der Messstellen für Umwelt- und Arbeitsschutz e.V. (BUA) wurde bei der Länder- und Verbändebeteiligung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung mit Datum 4. Juni 2025 beteiligt.
Link siehe hier: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/ge-bauturbo/bauturbo
Durch Herrn Storr, wurde in seiner Funktion als Beirat Geräusche und Erschütterung federführend eine Stellungnahme ausgearbeitet (https://www.bua-verband.de/vorstand-und-beirate/). Dabei hat der BUA die vorgesehenen Änderungen hinsichtlich § 9 Nr. 23, a begrüßt, da nun eine Rechtsgrundlage zur Festsetzung von Geräusch-Emissionskontingenten nach der DIN 45691 geschaffen werden soll.
Vom BUA wurde aber darauf hingewiesen, dass zusätzlich auch eine Regelung zur Erweiterung des Begriffes „allgemeinen Zweckbestimmung der Baugebiete“ erlassen werden soll.
Es ist dringend eine Änderung des BauGB oder der BauNVO erforderlich, um das Problem bezüglich der Wahrung der Zweckbestimmung von Baugebieten, im Sinne des BVerwG Urteils vom 07.12.2017, zu lösen.
Bei weiteren Fragen zum Thema können Sie sich gerne bei uns melden.
