Die Bundesregierung hat den „Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung“ veröffentlicht. Neben vielen Veränderungen im Baurecht soll unter anderem:
- In der BauNVO der Gebietstypus „Kleinsiedlungsgebiete“ und „reine Wohngebiete“ entfallen.
- Eine Rechtsgrundlage für die Zulässigkeit einer Lärmkontingentierung durch die Änderung und Ergänzung des § 9 Abs.1 Nr. 23 BauGB geschaffen werden.
Durch Herrn Storr wird im Rahmen der Länder- und Verbändebeteiligung eine Stellungnahme zu dem Referentenentwurf ausgearbeitet. Den Referentenentwurf finden Sie hier: 240729-1427_BauGB-Novelle.pdf
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