Nach § 1 Absatz (6) des BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen insbesondere die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen. Für die Bewertung der Lärmimmissionen werden hierfür unter anderem die Orientierungswerte der DIN 18005-1 Beiblatt 1:1987-05 herangezogen, welche durch das Ministerialblatt der bayerischen Staatsregierung 1988 in Bayern eingeführt worden ist. Auch in anderen Bundesländern erfolgte eine Einführung.
Anfang des Jahres hat der Regelsetzer nun einen Entwurf zur Änderung bereitgestellt (DIN 18005:2022-02 – Entwurf und DIN 18005 Beiblatt 1:2022-02 – Entwurf). Im Unterschied zur aktuell gültigen Version werden hier unter anderem die Orientierungswerte für Kerngebiete zwischen den Orientierungswerten für Mischgebiete und Gewerbegebiete eingegliedert, sowie der neu geschaffene Gebietstypes des „urbanen Gebietes (MU)“ den Orientierungswerten des Mischgebietes zugeordnet. Die angedachten Orientierungswerte stehen somit in direkter Diskrepanz zu den Immissionsrichtwerten der TA Lärm. Dadurch muss davon ausgegangen werden, dass es im späteren Vollzug zu Konflikten hinsichtlich der unterschiedlichen Immissionsniveaus kommen wird. Diesbezüglich haben wir beim DIN Normenausschuss schriftlich Stellung genommen. Über den weiteren Verlauf des Verfahrens halten wir Sie auf dem Laufenden.