Update Juli 2023

Mittlerweile wurde die überarbeitete DIN 18005:2023-07 „Schallschutz im Städtebau – Grundlagen und Hinweise für die Planung“ samt dem Beiblatt 1 „Schallschutz im Städtebau – Beiblatt 1: Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung“ veröffentlicht. Unter anderem wurde der Schienenbonus gestrichen sowie die Diagramme zur Abstandsermittlung überarbeitet. Die relevantesten Änderungen werden sich aus der Überarbeitung der Orientierungswerte des Beiblattes 1 ergeben. Diese sind im Regelfall für die Bewertung der Zumutbarkeit der Lärmimmissionen bei heranrückenden Wohngebieten einschlägig.

Im Folgenden haben wir Ihnen die geänderten Orientierungswerte gegenübergestellt. Änderungen im Vergleich zur DIN 18005:1987-05 sind blau hinterlegt.

Für Verkehrslärmimmissionen aus dem Straßen-, Schienen- und Schiffsverkehr ergeben sich die folgenden Änderungen:

DIN 18005 Verkehr Vergleich

Gemäß einer Fußnote sind für die Lärmimmissionen aus Flugverkehr, zur Vermeidung gesundheitlicher Risiken, deutlich niedrigere Schutzziele anzustreben.

 

Für die Gewerbelärmimmissionen haben wir Ihnen zusätzlich die Immissionsrichtwerte der TA Lärm gegenübergestellt. Unterscheidet sich der Orientierungswert vom Immissionsrichtwert der TA Lärm ist dieser Wert gelb hinterlegt.

DIN 18005 Gewerbe Vergleich

Der Normenausschuss hat sich dazu entschlossen die Orientierungswerte weiterhin in Form eines Beiblattes zu veröffentlichen, wodurch der informative Charakter der Orientierungswerte erhalten bleibt. Eine normative Festlegung ist somit weiterhin nicht gegeben.

Bei weiteren Fragen zu den Konsequenzen der Änderungen können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.

Erstmeldung Februar 2022

Nach § 1 Absatz (6) des BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen insbesondere die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen. Für die Bewertung der Lärmimmissionen werden hierfür unter anderem die Orientierungswerte der DIN 18005-1 Beiblatt 1:1987-05 herangezogen, welche durch das Ministerialblatt der bayerischen Staatsregierung 1988 in Bayern eingeführt worden ist. Auch in anderen Bundesländern erfolgte eine Einführung.

Anfang des Jahres hat der Regelsetzer nun einen Entwurf zur Änderung bereitgestellt (DIN 18005:2022-02 – Entwurf und DIN 18005 Beiblatt 1:2022-02 – Entwurf). Im Unterschied zur aktuell gültigen Version werden hier unter anderem die Orientierungswerte für Kerngebiete zwischen den Orientierungswerten für Mischgebiete und Gewerbegebiete eingegliedert, sowie der neu geschaffene Gebietstyp des „urbanen Gebietes (MU)“ den Orientierungswerten des Mischgebietes zugeordnet. Die angedachten Orientierungswerte stehen somit in direkter Diskrepanz zu den Immissionsrichtwerten der TA Lärm. Dadurch muss davon ausgegangen werden, dass es im späteren Vollzug zu Konflikten hinsichtlich der unterschiedlichen Immissionsniveaus kommen wird. Diesbezüglich haben wir beim DIN Normenausschuss schriftlich Stellung genommen. Über den weiteren Verlauf des Verfahrens halten wir Sie auf dem Laufenden.