Die RLS-19 wurden am 31.10.2019 durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur amtlich bekannt gemacht. Als Nachfolger der im Jahr 1990 eingeführten RLS-90 wird mit Ihr in Zukunft der Verkehrslärm von Straßen berechnet. Durch die Änderung der 16. BImSchV ist die RLS-19 zum Stichtag 01.03.2021 für Verfahren im Einflussbereich der 16.BImSchV anzuwenden.
Im Vergleich zur RLS-90 ergaben sich relevante Änderungen am Emissionsmodell. Die Fahrzeuggruppen wurden auf die Gruppen PKW, LKW leicht, LKW schwer und Motorräder erweitert. Des weiteren ergaben sich Änderungen in der Berücksichtigung der Straßendeckschichtkorrekturen, welche in Zukunft nach der Prüfvorschrift TP KoSD19 bestimmt werden um den Verkehrslärm zu berechnen.
Das Ausbreitungsmodell der RLS-19 wurde dabei weitgehend von der RLS-90 übernommen.
Im Vergleich zu den Rechenergebnissen der RLS-90 ergibt sich somit bei Autobahnen ein im Mittel um 2 dB höherer Beurteilungspegel. Auch bei Bundesstraßen sowie Landes- und Kreisstraßen sind geringfügig höhere Pegel zu erwarten. Lediglich bei Kommunalstraßen innerorts werden die Beurteilungspegel im Mittel in Zukunft geringfügig niedriger ausfallen.