Der Trend zur Nutzung von Wärmepumpen wird weiter zunehmen. Da Wärmepumpen in Zukunft auch verstärkt in verdichteten Innenstadtlagen zum Einsatz kommen werden, ist zu erwarten, dass es mit der Nutzung von Wärmepumpen immer öfter zu Konflikten mit dem Ruhebedürfnis der Nachbarn kommt und der Schallschutz eine immer wichtigere Rolle spielen wird.

Auf dem Markt ist mittlerweile eine Vielzahl von Wärmepumpen verfügbar. Die Lärmbelastung der Anlagen variiert stark. Die maßgebliche Kenngröße ist der Schallleistungspegel. Es sind Wärmepumpen mit einem Schallleistungspegel von ca. 40 dB(A) bis zu 70 dB(A) auf dem Markt zu finden. Viele Hersteller geben aber nicht den Schallleistungspegel, sondern andere Kenngrößen an, die einen Vergleich der Schallemissionen der verschiedenen Anlagen für den Laien fast unmöglich machen.

Für den Installateur oder den Betreiber der Wärmepumpe besteht die Aufgabe darin, neben den thermischen Auslegungen der Anlage die Schallimmissionen in der Nachbarschaft zu berechnen und gegebenenfalls einen ausreichenden Schallschutz sicherzustellen. Die einzuhaltenden Immissionsrichtwerte in der Nachbarschaft sind, abhängig von der Schutzwürdigkeit des Gebietes und z.B. der Vorbelastung, definiert in der TA Lärm. Einen ersten Überblick über die einzuhaltenden Mindestabstände liefert der Leitfaden des LAI oder verschiedene Schallrechner im Internet.

Vor allem für komplexere Schallausbreitungssituationen wird es oft nötig die Schallimmissionen mittels eines 3D Schallausbreitungsberechnungsprogrammes zu berechnen, da die angebotenen Tabellen vom Fall einer freien Schallausbreitung ausgehen. Somit können auch für komplizierte Situationen die eventuell nötigen Minderungsmaßnahmen, wie z.B. günstige Anordnung, Schallkapseln usw. berechnet werden.

Wird die Bewertung der Schallimmissionen im Planungsprozess zu spät oder gar nicht durchgeführt ergeben sich bei Beschwerdefällen oft Kosten für nachträgliche Schallschutzmaßnahmen beziehungsweise das Umsetzen oder der Austausch der Wärmepumpe.

Daher sollen die Lärmimmissionen frühzeitig im Planungsprozess bewertet werden. So kann immer eine Lösung für die gestellte Aufgabe gefunden werden. Gerne können Sie uns bei weiteren Fragen kontaktieren.