Lärmminderungsplanung

 

Lärmminderungsplanung

Das Bundesimmissionsschutzgesetz regelt auf Grundlage des §47f die Zuständigkeiten für die Kartierung von Umgebungslärm. Die Zuständigkeiten liegen hier i.d.R. bei den Gemeinden oder den nach Landesrecht zuständigen Behörden. Lediglich die Kartierung von Schienenwegen wird durch das Eisenbahn-Bundesamt durchgeführt.
Die sich aus den Lärmkarten ergebenden Lärmkonflikte sind im Rahmen einer Lärmaktionsplanung zu bewerten und nach Möglichkeit zu lösen.
Wir bei der BEKON Lärmschutz & Akustik GmbH unterstützen Kommunen und Behörden bei der Erstellung der Lärm- und Konfliktkarten, beraten und unterstützen die Kommunen bei der Durchführung der erforderlichen Öffentlichkeitsbeteiligung, entwickeln Konzepte zur Festsetzung und zum Schutz ruhiger Gebiete und erarbeiten im engen Austausch mit dem Auftraggeber Maßnahmen- und Aktionspläne nach den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Dabei ist uns wichtig die Bedürfnisse der Kommunen und Bürger entsprechend zu berücksichtigen und im Rahmen des Lärmaktionsplanes in Einklang zu bringen.

  • Bewertung von Planungen hinsichtlich der Belange der vorliegenden Lärmaktionspläne
  • Ausarbeitung von Maßnahmen
  • Erstellung von Lärmaktionsplänen
  • Grundlagenerhebung für Lärmaktionspläne
  • Erstellung von Lärm- und Konfliktkarten
  • Stadt Gersthofen
  • Stadt Ulm
  • Stadt Dillingen