Lärmminderungsplanung
Lärmminderungsplanung nach dem
Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von
Umgebungslärm
Durchführung aller Leistungen
nach dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie und den nachfolgenden
Richtlinien.
Beratung zur Lärmminderungsplanung
Beratung und Unterstützung im Rahmen der Einrichtung von Arbeitskreisen, Haushaltsplanung
usw. zur Beschlussfassung für einen neuen Lärmminderungsplan bzw. der Fortschreibung
bestehender Lärmminderungspläne
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Erstellung der Lärmkarten
Übernahme des Datenmodells aus Flurkarten und
dem GIS zum Aufbau des Gebäudemodells im Berechnungsprogramm
Übernahme des Höhenmodells in das Berechnungsprogramm
Flächendeckende Berechnung der Lärmimmissionen (Verkehrslärm, Gewerbelärm, Fluglärm,
Sportlärm) und Darstellung als Lärmkarten |
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Erstellung der Empfindlichkeitskarten
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Übernahme der Bebauungspläne und des
Flächennutzungsplans in das digitale Rechenmodel und Entwicklung der
Empfindlichkeitskarten. |
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Erstellung der Konfliktkarten
Erstellung der Konfliktkarten aus den
Lärmkarten und den Empfindlichkeitskarten
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Erstellung der
Betroffenheitskarten
Übernahme der Einwohnerzahlen für Quartiere und Bereiche in das digitale
Rechenmodel und Ausarbeitung der Betroffenheitskarten aus den Lärmkarten, den
Empfindlichkeitskarten und den Konfliktkarten |
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Erstellung der Maßnahmenpläne und Aktionspläne
Erarbeitung von Maßnahmenplänen und Aktionsplänen zur Lärmminderung. Dies erfolgt in
einem Arbeitskreis, bestehend aus den beteiligten Bereichen der Verwaltung und dem
Stadtrat. |
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