Literaturverzeichnis
Konsequenzen aus der Entscheidung des BVerwG für die Lärmkontingentierung von Gewerbe- und Industriegebieten Anmerkung zum Urteil des BVerwG vom 7.12.2017 – 4 CB 7.16
Abdruck in der I+E - Zeitschrift für Immissionsschutzrecht und Emissionshandel 03/2018
Fachtechnische Stellungnahme zur Entscheidung des Bayerischen VGH zu Geräuschkontingenten nach der DIN 45691 wegen fehlender Rechtsgrundlage der Festsetzung bei geräuschemittierenden Nutzungen in mehreren Etagen eines Gebäudes
Abdruck in der I+E - Zeitschrift für Immissionsschutzrecht und Emissionshandel 03/2017
Allgemeines zu flächenbezogenen Schallleistungspegeln und neue Festsetzungsmöglichkeit zur Immissionswirksamkeit
Abstände zwischen Industrie- bzw. Gewerbegebieten und Wohngebieten im Rahmen der Bauleitplanung und sonstige für den Immissionsschutz wichtige Abstände
Abstandserlass -RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - V-3 - 8804.25.1 v. 6.6.2007
Zweiunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV)
Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung vom 29. August 2002 (BGBl. I S. 3478), die zuletzt durch Artikel 110 der
Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist
Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung – 24. BImSchV)
Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung vom 4. Februar 1997 (BGBl. I S. 172, 1253), die durch Artikel 3 der
Verordnung vom 23. September 1997 (BGBl. I S. 2329) geändert worden ist
Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutzverordnung -18. BImSchV)
Sportanlagenlärmschutzverordnung vom 18. Juli 1991 (BGBl. I S. 1588, 1790), die zuletzt durch Artikel 1 derVerordnung vom 1. Juni 2017 (BGBl. I S. 1468) geändert worden ist
Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV)
Verkehrslärmschutzverordnung vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 4.
November 2020 (BGBl. I S. 2334) geändert worden ist
Geräuschkontingentierung in der Bauleitplanung DIN 45691
Vortrag zum Thema „Lärmschutz in der Bauleitplanung“ am Landesamt für Umweltschutz (LfU) zur Lärmkontingentierung nach der DIN 45691 „Geräuschkontingentierung“
Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm)
Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 01.06.2017 (BAnz AT 08.06.2017 B5)
Lärmkontingentierung in industriellen Bestandsanlagen
Vortrag im Zuge der Länder Immissionsschutztage 2011 zur Kontingentierung nach DIN 45691 "Geräuschkontingentierung" in Bestandsanlagen
Inhalt:
- Auswirkung auf Emittenten und schutzbedürftige Nutzungen im Umfeld
- Systematik der Geräusch-Kontingentierung nach DIN 45691
- Durchführung der Lärmkontingentierung
- Ermittlung der Vorbelastung
- Ermittlung der „Zusatzbelastung“ – Bestehende Betriebe im Plangebiet
- Ermittlung der „Zusatzbelastung“ – Genauigkeit der Datenerhebung
Die schalltechnische Überplanung von bebauten Gewerbe- und Industriegebieten mit Emissionskontingenten, DIN 45691:2006-12 Geräuschkontingentierung – Publikation I+E – Zeitschrift für Immissionsschutzrecht und Emissionshandel
Veröffentlichung I+E - Zeitschrift für Immissionsschutzrecht und Emissionshandel:
"Die schalltechnische Überplanung von bebauten Gewerbe- und Industriegebieten mit Emissionskontingenten"
Zusammenfassung: Bei einer Neuaufstellung von Bebauungsplänen für Gewerbe- oder Industriegebiete stellt sich oftmals die Frage nach einem wirksamen Lärmschutz für umliegende Wohnnutzungen. Um zu verhindern, dass durch die anzusiedelnden Gewerbebetriebe das zulässige Lärmschutzniveau überschritten wird, kann im Bebauungsplan eine Geräusch-Emissionskontingentierung auf der Grundlage der „DIN 45691 Geräuschkontingentierung“ festgesetzt werden. Besondere tatsächliche wie rechtliche Probleme ergeben sich, wenn bestehende – festgesetzte oder faktische – Gewerbe- oder Industriegebiete, die ganz oder überwiegend bereits bebaut sind, einer Emissionskontingentierung unterzogen werden. Hier stellt sich zusätzlich die Aufgabe, die vorhandenen Lärmemissionen der zu überplanenden Betriebe zutreffend zu ermitteln und zu bewerten, sowie die zulässigen Lärmemissionen so festzusetzen, dass einerseits die Betriebe nicht unzulässig eingeschränkt und andererseits den umliegenden schutzbedürftigen Nutzungen (i.d.R. Wohngebiete) keine zu hohen Lärmimmissionen zugemutet werden. Zudem können im Plangebiet faktische Gemengelagen aus gewerblichen und Wohnnutzungen vorliegen, die eine Bestandssicherung weiter erschweren. Im folgenden Beitrag sollen einige praxisrelevante Punkte näher beleuchtet werden.
Immissionen von Gewerbe- und Industriegebieten – Konfliktbewältigung
Rechtsgrundlagen des Lärmschutzes und ihre Bedeutung für die Bauleitplanung
Übersicht über die Rechtsgrundlagen und in der Bauleitplanung möglicherweise tangierten Vorschriften und Verordnungen